Funkrauchwarnmelder
Wir von Elektro-Rabl verwenden funkvernetzte Rauch-, Wärme- und Kohlenmonoxidwarnmelder der Firma EI Electronics. EI Electronics ist europäischer Marktführer bei Rauchwarnmelder. Warnmelder haben eine Lebensdauer von 10 Jahren. Dann müssen diese erneuert werden. Die Batterie bei den EI Electronics Warnmeldern ist natürlich bereits auf die Lebensdauer von 10 Jahre ausgelegt und muss nie gewechselt werden. Diese Produkte erfüllen die Norm DIN 14676. Ideal auch in größeren Wohnungen und bei Familien mit Kindern und bei betagten Personen. Darüber hinaus ist die Verwendung im privaten und gewerblichen Bereich, in Schulen und Kindergärten, in Stiegen und Gängen von Mehrparteien- und sogar Hochhäusern gewährleistet.
v.l.n.r.: Wärmewarnmelder, Notwarnknopf, Kohlenmonoxidmelder, Rauchmelder
Gesetzliche Grundlage
Die OiB-Richtlinie 2 sieht folgendes vor: In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen –ausgenommen in Küchen– sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die OiB-Richtlinie 2 gilt für alle Bundesländer!
Allerdings hat lediglich Kärnten auch die Nachrüstung bestehender Wohnungen mit Rauchwarnmeldern bis zum 30.06.2013 vorgeschrieben. In den anderen 8 Bundesländern ist die Ausrüstung nur bei Neubauten und umfangreichen Umbauten erforderlich.